Marihuana

Im deutschen Sprachgebrauch wird das Krautprodukt der weiblichen Hanfpflanze als Marihuana bezeichnet. Spezifischer handelt es sich dabei um getrocknete Blüten unbefruchteter weiblicher Blütenständen und ist auch unter dem Begriff Gras bekannt.

Begriff

Die Begriffsherkunft des Wortes marihuana, manchmal auch mariguana geschrieben, erfolgt aus dem Mexikanischen; die genaue Entstehung ist aber ungewiss. Möglich ist, dass es auf eine Indianersprache zurückgeht.

Bei der vielfach angenommenen Theorie, dass die Herleitung vom spanischen Vornamen María Juana („Mary Jane“) stammt, handelt es sich schlichtweg um eine irrige Volksetymologie und kam vermutlich in den Vereinigten Staaten auf.

Begriffsabgrenzung

Oftmals werden Marihuana, Hasch, Haschisch, Cannabis und weitere ähnliche Begriffe fälschlicherweise synonym verwendet. Diese Produkte sind voneinander abzugrenzen.

Marihuana
Die getrockneten Blüten der weiblichen Hanf- (Cannabis-)Pflanze werden als Marihuana bezeichnet. Diese Blüten besitzen feine Drüsenhaare, an denen sich Harz befindet, welches wiederum THC, Cannabidiol also CBD sowie weitere Cannabinoide enthält.

Hanf
Das lateinische Wort für Hanf ist Cannabis. Dieser lässt sich grob in den gewöhnlichen oder echten Hanf einteilen. Er zählt zu den ältesten Zier- und Nutzpflanzen der Erde.

Cannabis
Wie bereits erwähnt ist Cannabis der lateinische Begriff für die Hanfpflanze. In Zusammenhang mit Rauschmitteln wird umgangssprachlich oftmals von Marihuana oder Haschisch gesprochen, obwohl es sich dabei genau genommen um weiterverarbeitete Cannabisprodukte handelt. Der Begriff Cannabis wird oftmals umfassend für THC-haltige Produkte verwendet.

Weed
Mit Weed wird in den meisten Fällen Marihuana gemeint und bedeutet „Unkraut“ auf Englisch. Auch im deutschsprachigen Raum wird dieser Begriff benutzt.

Gras
Marihuana wird auch oftmals als Gras bezeichnet und ist eine der geläufigsten umgangssprachlichen Bezeichnungen und sozusagen der deutsche Bruder von „Weed“.

Haschisch
Haschisch oder kurz Hasch ist ebenfalls ein Cannabisprodukt und besteht aus gepresstem Harz von weiterverarbeiteten Pflanzenteilen. Es weist einen höheren Wirkstoffgehalt als Marihuana auf. Kurzum handelt es sich um das Harz der weiblichen Cannabispflanze.

Sinsemilla
Weibliche, unbestäubte Blüten werden gemeinhin als „Sinsemilla“ bezeichnet, das dem Spanischen entstammt und frei übersetzt „ohne Samen“ bedeutet. Es entsteht, indem die weiblichen und männlichen Pflanzen so früh wie möglich getrennt werden.

THC-Gehalt

Der Gehalt des psychoaktiven Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol, das für die berauschende Wirkung im Marihuana verantwortlich ist, kann stark variieren und ist unter anderem von der Cannabissorte abhängig. Dieser bewegt sich in Deutschland beispielsweise zwischen 2 und 20 %; wobei bei bestimmten Sorten (sowie besten Bedingungen) sogar über 25 % THC-Gehalt möglich sind, manche Quellen sprechen sogar von einem Wirkstoffgehalt von bis zu über 30 %. Der Gehalt von Cannabidiol, kurz CBD (bei medizinischem Cannabis) befindet sich zwischen weniger als 0,05 und 10,2 %.

Konsum

Der Konsum von Marihuana kann auf unterschiedlichste Weise erfolgen; die Aufnahme über die Lunge oder den Magen ist am gebräuchlichsten. Zumeist werden also die Blüten nach Verbrennung geraucht oder aber per Vaporizer (nach Verdampfung) inhaliert oder oral durch Lebensmittel aufgenommen. Die Dauer ab Aufnahme und Eintritt einer Rauschwirkung variiert von einigen Minuten (bei Aufnahme über die Lunge) bis zu wenigen Stunden (bei oraler Aufnahme). Die Wirkungsdauer beim Inhalieren liegt bei etwa zwei bis drei Stunden; wird Marihuana oral aufgenommen ist die Dauer des Rauschs deutlich länger.

In der Regel sind folgende Konsumformen gebräuchlich:

  • als Joint: Marihuana wird pur oder gemischt mit Tabak geraucht. Dies gilt als die häufigste Konsumform des psychoaktiven Wirkstoffs in Cannabis: THC
  • über einen Vaporizer: Marihuana wird auch oftmals mithilfe eines Vaporizers verdampft und inhaliert
  • über eine Pfeife oder Bong: Neben Joints wird auch von speziellem Rauchzubehör wie Wasserpfeifen oder Bongs Gebrauch gemacht
  • als Aufguss: Auch als Tee kann Marihuana aufgelöst und anschließend konsumiert werden
  • als Speise: Der Konsum von Marihuana findet oftmals durch die Nahrungsmittelaufnahme (Muffins, Kuchen etc.) statt. Speisen, die THC-haltig sind, wirken in der Regel stärker als eine vergleichbare Dosis, die geraucht wird.

Anwendung

THC ist der Wirkstoff in Marihuana, der für die berauschende Wirkung verantwortlich ist. Dieser beeinflusst das Zentralnervensystem und ist außerdem für die muskelentspannende sowie übelkeitsunterdrückende Wirkung verantwortlich. Ob die getrockneten Blüten nun als Rauschmittel oder als Arzneimittel benutzt werden, ist teils schwer voneinander abgrenzbar und oftmals fließend.

Die Verwendung von Marihuana kann somit in zwei Hauptkategorien eingeteilt werden:

  • als Rauschmittel
  • als Arzneimittel

Marihuana als Rauschmittel

Getrocknete Blüten der Hanfpflanze (meist cannabis sativaCannabis indica oder deren Kreuzungen) werden oftmals mit dem Ziel verwendet, eine berauschende Wirkung hervorzurufen. Außerdem werden beispielsweise auch Extrakte, wie zum Beispiel Haschischöl, als Rauschmittel genutzt.

Nicht alle Hanfsorten eignen sich jedoch als Rauschmittel. Nutzhanf sowie manche medizinischen Hanfsorten beinhalten den für den Rauschzustand notwendigen Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) nur in äußerst geringen Mengen.

Marihuana als Arzneimittel

Marihuana, also die getrockneten Blätter und Blütenstände der weiblichen Hanfpflanze sowie weitere Cannabis-Produkte werden in der traditionellen Medizin vieler Kulturen sowie in der Schulmedizin als Arzneimittel eingesetzt; die Rede ist vom sogenannten Medizinalhanf.

Von den vielen in der Hanfpflanze vorkommenden Wirkstoffen (sog. Cannabinoide sowie Terpene) konnten die pharmakologisch besonders bedeutenden Bestandteile THC (Δ9-Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol) isoliert sowie erforscht werden. Die Wirkspektren dieser beiden Hauptwirkstoffe können sich, in medizinischer Hinsicht, gegenseitig ergänzen. CBD ist für seine antikonvulsive („gegen Krämpfe“, neuroprotektive (schützt Nervenzellen und -gewebe) und angstlösende Effekte bekannt. THC weist eine antiemetische („Unterdrückung von Übelkeit und Brechreiz), appetitanregende und muskelrelaxierende Wirkung auf und ergänzt sich dadurch mit CBD. Die schmerzlindernde Wirkung wird in Kombination durch beide verstärkt. Insgesamt konnten bislang 104 verschiedene Cannabinoide identifiziert werden; vieler davon haben allerdings im Detail noch eine unbekannte Wirkungsweise.

So wird Cannabis oftmals zur Schmerzbehandlung, die durch eine Schädigung oder Erkrankung des Nervensystems verursacht wurden, Spasmen bei multipler Sklerose sowie zur Linderung von Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen bei Krebs- und AIDS-Erkrankungen eingesetzt. Arzneimittel mit den beiden Hauptwirkstoffen THC und CBD wurden in Österreich, Deutschland, Kanada und weiteren Ländern zugelassen. Weitere Behandlungsgebiete mit THC und CBD finden sich derzeit noch in der klinischen Erpropungsphase.[1]

Studien zufolge werden THC als Arzneimittel, unabhängig von der Zulassung, noch viele weitere therapeutische Wirkungsweisen zugeschrieben. Einige von diesen sind folgende:

  • entzündungsbedingte Schmerzen werden gelindert
  • Spastizität wird gelindert
  • Übelkeit und Erbrechen wird gelindert
  • Senkung des Augeninnendrucks
  • Erleichterung des Schlafs
  • appetitanregende Wirkung wird erzeugt
  • Ausbreitung von Krebszellen wird gehemmt[2]

Rechtliche Situation

Stand: März 2018

Der Konsum, Handel und auch Besitz von Marihuana und anderen Cannabisprodukten (zum Beispiel Haschisch) ist in den allermeisten Ländern illegal. Mittlerweile haben in den Vereinigten Staaten neun Bundesstaaten Cannabis entkriminalisiert. In über der Hälfte der amerikanischen Bundesstaaten ist es nun auch möglich, Cannabis als Arzneimittel zu erwerben. In den Niederlanden ist zumindest der Besitz von bis zu fünf Gramm Cannabis und der Verkauf durch Coffeeshops toleriert, eine völlige Legalisierung liegt, entgegen des weit verbreiteten Irrtums, nicht vor. Das erste Land weltweit, das eine vollständige Legalisierung von Cannabis beschlossen hat, ist Uruguay (im Jahr 2013). Der reguläre Cannabishandel startete am 1. Juli 2017.

Deutschland: Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstige Inverkehrbringung, Erwerb und Besitz von allen Cannabis-Pflanzenteilen ist illegal und somit strafbar. Es kann eine Sonder-Genehmigung erteilt werden wenn wissenschaftliche oder andere im öffentlichen Interesse liegende Zwecke vorliegen. Landwirte dürfen gewisse Faserhanf-Sorten (mit stark reduziertem THC-Gehalt) anbauen. Es gibt seit dem Jahr 2009 gewisse Ausnahmegenehmigungen für die medizinische Verwendung von Marihuana.

Schwerkranken PatientInnen ist es seit März 2017 unter gewissen Voraussetzungen erlaubt, Cannabis als Medikament zu nutzen – beispielsweise gegen Schmerzen, gegen Übelkeit bei Krebs. Die Krankenkassen tragen die Kosten, der Arzt verordnet das Kraut. Voraussetzung ist, dass bei den schwerkranken PatientInnen bislang jede andere Therapie versagt hat.

Der ausführliche Artikel „Medizinisches Cannabis: Die wichtigsten Änderungen“ des deutschen Ärzteblattes gibt Informationen hinsichtlich der Verordnung, Kostenübernahme, Indikationen, Cannabis-Sorten und vieles mehr über medizinisches Cannabis.

In Österreich ist es strafbar Marihuana zu erwerben, zu besitzen, zu konsumieren, zu erzeugen, es auszuführen sowie einem anderen zu überlassen. Das Kraut unterliegt den Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes.

Hier gelangen Sie zu dem Hauptartikel Cannabis, in dem umfassend die Anwendungsbereiche, Wirkungen, rechtliche Situation, etc. angeführt sind.

Weblinks

Einzelnachweise

[1] Sativex® approved in Germany for the treatment of spasticity due to Multiple Sclerosis. GW-Pharmaceuticals.

[2] Roger G. Pertwee: Pharmacological and therapeutic targets for Δ9-tetrahydrocannabinol and cannabidiol. In: Euphytica. Band 140, Nr. 1–2, 2004, S. 73–82, doi:10.1007/s10681-004-4756-9